Am Roten Forst

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Landesjagdgesetz Nordrhein Westfalen

Wednesday, 02-Dec-20 02:45:11 UTC

Das neue Ökologische Jagdgesetz (ÖJG) wurde beschlossen und ist im Jahr 2015 in Kraft treten. In diesem Leitfaden für Jäger zu den Neuregelungen im ÖJG in NRW von (Besten Dank! ) finden Sie die wichtigsten Infos. Hier klicken für vereinfachte Jagdzeiten-Tabelle mit Suchfunktion (auch für mobile Nutzer optimal)! Tierart Jagdzeit Damwild (Kälber) 01. 09. -15. 01. Damwild (Schmalspießer) 01. 05. -31. u. Damwild (Schmaltiere) 01. Damwild (Hirsche und Alttiere) 01. Rehwild (Kitze) 01. Rehwild (Schmalrehe) 01. Rehwild (Ricken) 01. Rehwild (Böcke) 01. Rotwild (Kälber) 01. 08. Rotwild (Schmalspießer) 01. Rotwild (Schmaltiere) 01. Rotwild (Hirsche und Alttiere) 01. Sikawild (Kälber) 01. Sikawild (Schmalspießer) 01. Sikawild (Schmaltiere) 01. Sikawild (Hirsche und Alttiere) 01. Muffelwild 01. Schwarzwild (Frischlinge) 01. 12. (1) Schwarzwild (Überläufer) 01. Schwarzwild (Bachen) 01. Schwarzwild (Keiler) 01. Feldhase 16. 10. Wildkaninchen (erw. ) 16. -28. 02. (2) Wildkaninchen (Jungkaninchen) 01.

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(Überhaupt fragt man sich, warum die Meinung des Landesbetriebs dem MUNLV offenbar weniger wichtig ist als die des Jagdverbands). Mit der Wiedereinführung wird die nach wie vor zwingend notwendige Reduktion des Sikawildes fahrlässig aufs Spiel gesetzt! Sämtliche Expertisen von Fachleuten wurden hier vom Umweltausschuss des Ministeriums negiert und die Wiedereinführung stattdessen mit einer fachlich falschen Einschätzung der Forschungsstelle begründet. Diese hatte behauptet, die Freigebietsregelung habe zu einer "nicht sachgerechten" Bejagung geführt. Die Annahme basiert auf theoretischen, wildbiologischen Bewirtschaftungsvorstellungen, die an den Anforderungen der Praxis vorbei gehen. Weder der getätigte Anteil männlicher Sika beim Abschuss, noch die "Alttierquote" waren in den ganzen Jahren Ursache dafür, dass der Bestand immer weiter angewachsen ist. Ursache hierfür sind nach wie vor unzureichende Eingriffe in den Gesamtbestand. Der zweite Skandal ist die Beibehaltung der langen Schwarzwild-Schonzeit in NRW.

Nachdem der Gesetzestext das Landesparlament von Nordrhein-Westfalen Ende Februar passiert hat ( wir berichteten), wurde das neue Jagdgesetz nun im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht – es gilt damit ab sofort. Für die Jägerinnen und Jäger im bevölkerungsreichsten Bundesland ergeben sich damit wieder Möglichkeiten einer praxisgerechten und waidgerechten Jagdausübung. Der Landesjagdverband NRW fasst diese in einer Pressemitteilung zusammen und weist gleichzeitig darauf hin, dass die überarbeiteten Jagd- und Schonzeiten in einer gesonderten Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden: Der Tierartenkatalog wurde wieder erheblich ausgeweitet: Zum Haarwild gehören: Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhasen, Wildkaninchen, Wildkatze, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Fuchs, amerikanischer Mink, Waschbär, Marderhund.

(2) Fuchs (erw. 07. (3) Fuchs (Jungfüchse) 01. (3) Dachs 01. -30. 11. Steinmarder 16. Iltis 16. Hermelin 01. Waschbär (erw. ) 01. Waschbär (Jungwaschbären) 01. Marderhund (erw. Marderhund (Jungmarderhunde) 01. Rebhuhn 01. Fasan 16. (4) Wildtruthahn 16. 03. 04. Ringeltaube 01. -20. (2) Höckerschwan 01. Graugans 16. (5) Kanadagans 16. (5) Nilgans 16. (5) Stockente 16. Waldschnepfe 16. (4) Rabenkrähen 01. (2) Elster 01. Anmerkungen zu Jagdzeiten und Schonzeiten (1) Frischlinge sind explizit als "noch nicht einjährige Stücke" definiert. (§ 2 Abs. 2 Satz 4 Jagdzeiten-Verordnung NRW) (2) Wenn die untere Jagdbehörde die Schonzeit für Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen aufhebt zur Vermeidung von Wildschäden, ist es auch zulässig, während der Setz- und Brutzeiten zu jagen (siehe dazu: § 22 Absatz 4 Satz 2 BJG). (3) Die Baujagd auf Füchse in NRW untersagt. (§ 19 Abs. Satz 8 LJG-NRW) (4) Gilt bis 31. 2020. (§2 Satz 1 Jagdzeiten-Verordnung NRW) (5) Für ein Gebiet am Unteren Niederrhein und das Naturschutzgebiet Weseraue gilt eine Schonzeit vom 15. Oktober bis zum 31. Januar.

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22´ Lockjagd auf Krähen auch mit Tauben- oder Krähenkarussel erlaubt, sofern Vogelattrappen eingesetzt werden. Bei der Jagd auf Schalenwild sind die Bewegungsjagd und der Einsatz von Hunden in der Zeit vom 16. bis 31. Januar verboten Die Einschränkung der Jagd in Naturschutz- und FFH-gebieten kann nur die Untere Jagdbehörde anweisen. Die Untere Jagdbehörde kann auf die Vorlage der Trophäen und Gebisse auf einer Hegeschau bestehen. Bei der Hundeausbildung dürfen flugfähige und kurzzeitig (max. 15 Minuten) flugunfähige Stockenten eingesetzt werden. Neu im Gesetz ist die Hundeausbildung im Schwarzwildgatter Die Anmeldefrist zur Geltendmachung von Wildschäden ist wieder die Wochenfrist Die bisher staatlich mit der Gebühr für den Jagdschein erhobene Jagdabgabe entfällt. Das Betretungsverbot für jagdliche Ansitzeinrichtungen wird wieder auf alle jagdlichen Einrichtungen ausgeweitet.

Die Anpassung des Artenkatalogs an das Bundesrecht sei eine wichtige Neuerung und gleichbedeutend mit der Ausweitung der Hegepflicht für die Jägerschaft auf viele Tierarten. Der Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen lobte das neue Gesetz. Es orientiere sich an guten jagdpraktischen Erfordernissen und mehr Bundeseinheitlichkeit. Damit stelle es eine jagdpolitische Wende zu mehr jagdpraktischer Vernunft dar. Handwerkliche Fehler im alten Gesetz seien durch praxisnahe Entscheidungen unter Beachtung naturschutzfachlicher und sozialer Anforderungen behoben worden. Die wichtigsten Änderungen: Ausrichtung der Liste der jagdbaren Arten an die des Bundesjagdgesetzes, Änderung mehrerer Jagdzeiten Die Fütterung von Schalenwild wurde vom 1. Januar auf den 15. Dezember vorgezogen. Der Zeitraum endet am 30. April. Die Kirrmenge wurde auf wieder 1 l angehoben. An Nicht-Widerkäuer dürfen Insekten, Hühnereier, Fallwild, Aufbrüche (mit Ausnahme von Schwarzwild) sowie Nutria und Bisam verfüttert werden.